144 Z. 235 ff.). Auf Frage, wie oft er Marihuana gekauft habe, gab er zu Protokoll, es seien vier Mal gewesen. Er habe dem Beschuldigten das Geld gegeben. Woher er es gehabt habe, wisse er nicht (pag. 144 f. Z. 250 ff.). Er habe es immer von ihm erhalten. Insgesamt habe er CHF 120.00 bezahlt (pag. 145 Z. 257 ff.).