Daraufhin habe er ihm [C.________] auf Frage hin gesagt, er habe in der Nähe eine Wohnung, worauf sie zusammen nach Hause gegangen seien und dort weitergetrunken hätten. Der Mann habe ungefähr 11 oder 12 Tage bei ihm gewohnt (pag. 185 Z. 72 ff.). Auch bei der Staatsanwaltschaft erklärte der Beschuldigte, das Kennenlernen sei per Zufall zustande gekommen. Auf Frage, wie es komme, dass er einfach so eine unbekannte Person bei sich übernachten lasse und ihr sogar einen Schlüssel zur Wohnung aushändige, gab der Beschuldigte an, er habe gedacht, sie hätten sich kennengelernt und dass er nichts machen werde.