_ kennengelernt, sie hätten sich dort unterhalten. Anschliessend seien sie zu ihm nach Hause gegangen, wobei er dieser Person zu einem späteren Zeitpunkt einen Schlüssel gegeben habe (pag. 177 Z. 71 ff.). Das sei vor etwa 10 – 12 Tagen gewesen. Die Bekanntschaft mit dem Albaner sei ein Zufall gewesen (pag. 178 Z. 87 ff.). Auch in der Einvernahme am Folgetag gab der Beschuldigte an, C.________ bei der K.________ kennengelernt zu haben; dies sei vor ungefähr 13 – 14 Tagen gewesen und zufällig. Sie hätten zusammen geraucht und getrunken und sich auf Englisch unterhalten. Daraufhin habe er ihm [C.____