Der Beschuldigte habe allerdings stets zu Protokoll gegeben, nichts mit Drogen zu tun und von der deliktischen Tätigkeit C.________’s nichts gewusst zu haben. C.________ habe bloss einmal ausgesagt, der Beschuldigte habe gewusst, woher das Geld stamme, da er es ihm gesagt und er ihn oft beim Aufbereiten des Heroins gesehen