dies tat er jedoch nicht ein einziges Mal. Im Wesentlichen stehen seine Aussagen in Einklang mit den objektiven Beweismitteln, insbesondere den Auswertungen der Mobiltelefone sowie den festgehaltenen Beobachtungen der Polizei im Anzeigerapport. An dieser Stelle sei – um nur ein Beispiel von vielen zu nennen – auf die Ausführungen der Polizei hingewiesen, wonach die beobachteten Treffen entweder vor dem Haus an der ________ (Strasse), neben dem Haus am ________ (Weg) oder im Wald in Richtung D.________ stattgefunden hätten.