Dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 17. Juli 2019 lässt sich entnehmen, dass anlässlich einer Überwachung an der E.________(Strasse) in D.________ am 29. April 2019, am 1. Mai 2019 sowie am 2. Mai 2019 ein unbekannter Albaner in der Person von C.________ festgestellt werden konnte. Am 7. Mai 2019 habe ein weiteres Treffen festgestellt werden können. Nach diesem Treffen habe sodann L.________ angehalten und kontrolliert werden können, wobei 5.3g Heroin brutto sichergestellt worden seien. Am 24. Mai 2019 sei die Weiterführung der Observation durch die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland genehmigt worden (pag.