Die Terminologie «am Ende des Monats» lässt offenbar viel Raum für Interpretationen, denn bereits am 25. Juni 2019 verlangte der Beschuldigte eine weitere Zahlung von CHF 200.00; ob er damit die am 21. Juni 2019 vereinbarten CHF 300.00 meinte und es sich um einen Schreibfehler handelte, oder ob er effektiv nur CHF 200.00 wollte und CHF 100.00 (endgültig) am Ende des Monats, kann an dieser Stelle offenbleiben. Fakt ist jedoch, dass der Beschuldigte am 25. Juni 2019 lediglich CHF 200.00 verlangte, was im Umkehrschluss nichts Anderes bedeuten kann, als dass er CHF 1'000.00 wie abgemacht bereits am 21. Juni 2019 erhalten hat.