Entgegen der Ansicht der Verteidigung und nach Überzeugung der Kammer lässt sich aus den Chatnachrichten jedoch sehr wohl herauslesen, wie viel dem Beschuldigten bereits bezahlt wurde. Gemäss Absprache sollten CHF 1’000.00 am 21. Juni 2019 und CHF 300.00 am Ende des Monats überreicht werden. Die Terminologie «am Ende des Monats» lässt offenbar viel Raum für Interpretationen, denn bereits am 25. Juni 2019 verlangte der Beschuldigte eine weitere Zahlung von CHF 200.00;