10 «G.________» habe ihm über den Facebook-Messenger geschrieben, wie viel er zahlen solle. Das Geld für die Wohnung habe zudem aus dem Verkauf von Heroin und Kokain gestammt (pag. 142 Z. 103 ff.). Der Beschuldigte wollte während seiner Einvernahmen von angeblichen Mietzinszahlungen nichts wissen. Konfrontiert mit der Aussage C.________’s, er habe dem Beschuldigten CHF 1'500.00 fürs Wohnen bezahlt und ihm diesen Betrag in drei oder vier Zahlungen übergeben, gab dieser an, das stimme nicht, er lüge 100 Mal. Er habe ihm keine CHF 1'500.00 gegeben (pag. 186 Z. 134 ff.).