das Geld habe er aus dem Heroinverkauf gehabt. Er habe in Raten bezahlt, je nachdem, wie viel Heroin er habe verkaufen können. Er habe in ca. vier Raten bezahlt, einmal CHF 700.00 und einmal CHF 500.00 (pag. 127 Z. 145 ff.). Am 12. Juli 2019 sagte C.________ aus, für einen Monat seien CHF 1'500.00 abgemacht gewesen. Insgesamt habe er dem Beschuldigten CHF 1'200.00 gegeben. Er habe ihm Cash, stückweise bezahlt. Auf Frage, woher er gewusst habe, wie viel er dem Beschuldigten zahlen müsse, antwortete er, «G.________» habe ihm dies so gesagt. Er (C.________) sei wie ein Mitarbeiter gewesen und habe den Job so gemacht.