Am 25. Juni 2019 um 07:58 Uhr wies der Beschuldigte «G.________» an, seinem «boy» den Auftrag zu geben, ihm CHF 200.00 zu überbringen («Tell your boy», pag. 223; «I wont 200», pag. 224). «G.________» erklärte dem Beschuldigten daraufhin, er werde das Geld morgen, also am 26. Juni 2019, erhalten («Tomorow bruda»; «I give»); der Beschuldigte erklärte sich damit offenbar einverstanden (pag. 225), da keine weitere Nachricht seinerseits versendet wurde. C.________ gab in seiner Einvernahme vom 25. Juni 2019 zu Protokoll, für die Wohnung CHF 1'500.00 direkt an den Beschuldigten bezahlt zu haben; das Geld habe er aus dem Heroinverkauf gehabt.