speichert unter eben dieser Rufnummer, gab er an, diese sei von seiner Verlobten, sie habe dieses Bild (pag. 149 Z. 490 ff.). Der Beschuldigte wurde anlässlich seiner Schlusseinvernahme bei der Staatsanwaltschaft zur albanischen Rufnummer «________» befragt. Auf Vorhalt, die Polizei vermute, dass es sich bei dieser Rufnummer um die Telefonnummer von «G.________» handle und die anschliessende Frage an ihn, ob ihm diese bekannt sei, gab der Beschuldigte an, «wegen dem» wolle er nichts sagen. Er wisse nicht, wem diese Nummer gehöre (pag. 210 Z. 224 ff.). Auf Frage, wie der Beschuldigte sich erklären könne, dass C.____