7 Telefonnummer von ihm zu haben. Er habe ihn nie getroffen, sondern sei über Freunde in Kontakt mit ihm getreten (pag. 126 Z. 128 ff.). Er habe nur das Mobiltelefon H.________ für die Drogengeschäfte gebraucht, dieses habe er immer auf sich gehabt. Er habe immer Kontakt über den Facebook-Messenger gehabt (pag. 133 Z. 447 f.). Am 12. Juli 2019 sagte C.________ sodann aus, das Mobiltelefon I.________ gehöre ihm, er habe es von Albanien und seit ca. zwei Jahren. Das Mobiltelefon H.________ habe er dann in der Schweiz gekauft, das ________ habe er auch hier gekauft (pag. 142 Z. 144 f.).