_ thematisiert wurde. Auch die Kammer erachtet den Fund des Heroins sowie des Kokains im qualifizierten Bereich zweifelsohne als erstellt. Dass an der Adresse des Beschuldigten im Badezimmer einerseits 12 Päckchen Heroin à insgesamt 74.9g brutto sowie andererseits zwei Säckchen Kokain à insgesamt 5.7g brutto sichergestellt werden konnten und C.________ ein weiteres Päckchen Heroin à total 10.3g auf sich getragen hat, ergibt sich aus dem Durchsuchungsprotokoll (pag. 239) sowie dem Bericht des kriminaltechnischen Dienstes (pag. 110 ff.). Der Fund dieser Drogen wird denn auch weder vom Beschuldigten und erst recht nicht von C._____