7. Vorwürfe gemäss Anklageschrift 7.1 Gehilfenschaft zur qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz In der Anklageschrift vom 19. September 2019 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im Auftrag eines unbekannten Mitgliedes einer Betäubungsmittelbande C.________ um den 29. April 2019 bis zum 25. Juni 2019 sein Studio an der E.________ (Strasse) in D.________, entgeltlich als Untermieter zur Verfügung gestellt zu haben, im Wissen, dass es sich bei ihm um einen Drogenläufer handelte und dieser von der Wohnung aus den Handel mit Betäubungsmittel betrieb. Konkret habe C.__