1. der Gehilfenschaft zur qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit um den 29.04.2019 – 25.06.2019 in D.________ durch entgeltliche zur Verfügung stellen eines Studios; 2. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen im Zeitraum vom 29.04.2019 – 25.06.2019 in D.________, durch Kauf und Übergabe von insgesamt vier Mal Haschisch an C.________ und in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen zu: