2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ mit Eingabe vom 20. Dezember 2019 (eingegangen beim Obergericht am 23. Dezember 2019) namens und im Auftrag des Beschuldigten fristgerecht Berufung an (pag. 556). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde den Parteien mit Verfügung vom 17. April 2020 zugestellt (pag. 609 f.). In der Folge ging die Berufungserklärung des Beschuldigten vom 12. Mai 2020 innert Frist beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 613 ff.).