_, schuldig erklärt. Die Vorinstanz verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten unter Anrechnung der ausgestandenen Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 169 Tagen sowie unter Ansetzung einer Probezeit von fünf Jahren. Weiter sprach die Vorinstanz eine Landesverweisung von fünf Jahren aus, ordnete die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem an und verurteilte den Beschuldigten zur Bezahlung der Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 9’169.00 (exkl.