Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 6. Februar 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Tätlichkeiten, angeblich begangen am 3. September 2016 um ca. 20:30 Uhr an der E.________ (Adresse) in Biel zum Nachteil von D.________ zufolge Verjährung eingestellt wurde. 2. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung 2.1. der Verleumdung, evtl. üble Nachrede, angeblich mehrfach begangen an der F.________ (Adresse) in Biel zum Nachteil von C.________ am 2.1.1. 17. Mai 2016;