8.9 Kann mit dieser Massnahme die Legalprognose verbessert werden bezüglich der Straftaten, die der Täter wegen seiner Störung begehen könnte? Durch die Verminderung der Wahndynamik könnte sich laut Gutachter die Frequenz von weiteren Straftaten des Berufungsführers mutmasslich reduzieren. Der Gutachter hat nachvollziehbar dargelegt, dass sich durch die Wahl einer anderen therapeutischen Fachstelle für die Betreuung des Berufungsführers einer Gefahr neuerlicher Straftaten bis zu einem gewissen Grad begegnen lässt (pag. 580 f.). Wie bereits unter Ziff.