Deshalb empfiehlt sie hier – ohne die Vollzugsbehörden zu binden – ein stufenweises Vorgehen, das die beiden Szenarien vereinigt und zwar wie folgt: In einer ersten Phase ist dem Berufungsführer Gelegenheit zu geben, sich auf eine andere als mit dem bisherigen Psychiater (Dr. H.________) geeignete Fachperson 15 mit Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie einzulassen, um eine regelmässige Gesprächstherapie und eine Beratung in Anspruch zu nehmen mit dem Ziel, ein Vertrauensverhältnis zu einem Therapeuten herzustellen.