Entscheidend für die Verbesserung der Legalprognose und damit für den Erfolg der Massnahme ist es dagegen, beim Berufungsführer die Wahndynamik reduzieren zu können. Damit steht eine medikamentöse Behandlung im Vordergrund, auch verbunden mit einer vom Gutachter mehrfach empfohlenen fachärztlichen Begleitung. Darin liegt die Schwierigkeit bei der Wahl der konkreten Behandlung: Szenario 1 ist – Verweigerung der medikamentösen Therapie vorausgesetzt – nur mittels stationärer Unterbringung möglich, was unverhältnismässig erscheint und somit nicht in Frage kommt.