Biel zur Prüfung in Auftrag gegeben. Nach Vorliegen des Abklärungsberichtes der Abteilung Erwachsenen- und Kindeschutz teilte die KESB Biel mit Schreiben vom 8. Mai 2020 mit, dass keine zivilrechtlichen Erwachsenenschutzmassnahmen zur Verfügung stehen, welche dem Schwächezustand entgegenwirken und die Situation des Berufungsführers verbessern könnten (pag. 1059). Gemäss den gutachterlichen Ausführungen kann sodann eine antipsychotische Medikation die Wahndynamik vermindern. Indessen ist es unwahrscheinlich, dass die chronifizierte wahnhafte Störung dadurch gänzlich verschwindet.