8.7 Gibt es eine Behandlung für die Störung? Die vom Gutachter erwägenswerte Errichtung einer massgeschneiderten Beistandschaft (gemäss dem ZGB) zur Kanalisierung des Schriftenwesens und damit der Eindämmung der Gefahr neuerlicher Straftaten wurde durch die Vorinstanz am 14. Februar 2020 (pag. 1038a) der KESB Biel zur Prüfung in Auftrag gegeben.