13 Interventionen im Sinne eines Schadenminderungsansatzes keine Deeskalation und keine Verbesserung der Legalprognose erwartet werden. […]» Weiter könnten auch Delikte wie Drohungen und/oder Tätlichkeiten dazukommen. Aktuell läuft ein Verfahren gegen den Berufungsführer bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland (BJS 17 29610; vgl. pag. 1315). Die Rückfallgefahr ist damit gegeben, wenn auch nicht für schwere Straftaten.