Es seien im unbehandelten Zustand mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ähnliche Straftaten wie die bisher erfolgten zu erwarten, also üble Nachreden und Beschimpfungen. Der Gutachter gelangt zum Schluss (pag. 577): «[…] Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass A.________ seit vielen Jahren in seiner Krankheit und deren Auswirkungen gefangen scheint. Aus forensisch-psychiatrischer Sicht kann ohne weitere