8.4 Beging der Berufungsführer eine Straftat, die mit seiner psychischen Störung in Zusammenhang steht? Der Berufungsführer stellt sich auf den Standpunkt, dass die Behörden den Strafund Zivilklägern den Auftrag gegeben hätten, ihn und seine Ehefrau durch Mikrowellenstrahlung zu terrorisieren. Deshalb bezeichnete der Berufungsführer die beiden Nachbarn auf Facebook als «Terroristen», «Betrüger», «Flüchtling und Mikrowellenverbrecher». Ferner beschimpfte der Berufungsführer auch den Sohn des Straf- und Zivilklägers und wurde ihm gegenüber tätlich.