8.3 Ist diese psychische Störung als schwer zu bezeichnen? Der Gutachter hält die Störung auf Frage hin für «(sehr) schwer ausgeprägt», weil unbehandelt geblieben und «chronifiziert» (pag. 578). Der Berufungsführer leidet nach seinen Angaben seit 14 Jahren an dieser Störung. Diese Zeit zeigt sich als eine Zeit andauernder Konflikte mit Nachbarn und Leidens mit unzähligen (nach seinen Angaben 21) Umzügen, die alle keinerlei Verbesserung der Situation mit