Es geht nicht darum, ob der Berufungsführer mit Mikrowellen beschossen wurde, sondern darum, ob er an einem Wahn leidet. Der angebliche Mikrowellenterrorismus ist dabei nur die neuste Manifestation dieses Wahns, der sich wie ein roter Faden durch den Lebenslauf des Berufungsführers zieht (vorher waren es die Akosamen). Insgesamt hat die Kammer gestützt auf das Gutachten vom 11. Oktober 2019 keine Zweifel daran, dass der Berufungsführer an einem Wahn und mithin an einer psychischen Störung leidet. Auch die oberinstanzlich durch den Berufungsführer eingereichten Dokumente bestätigten diesen Eindruck.