«[…] Es ergibt sich hier somit die Einschätzung, dass die von A.________ seit vielen Jahren gezeigte Hauptsymptomatik (ausgeprägter Wahn) im Rahmen einer chronischen wahnhaften Störung und nicht einer schizophrenen Grunderkrankung zu sehen ist. Eine schizophrene Grunderkrankung ist differentialdiagnostisch dennoch zu erwähnen da insbesondere Kriterium 2 der Schizophrenie (siehe oben) zumindest ansatzweise erfüllt ist. Würde A.__