555 ff.). Aus Sicht des Sachverständigen zeigt der Berufungsführer eine deutlich wahnhafte Symptomatik, die seit vielen Jahren besteht und mittlerweile chronifiziert (und weiterhin unbehandelt) ist. Dabei liegt gemäss Gutachter vor allem ein Beeinträchti- gungs- und Verfolgungswahn vor, wobei sich ein Mensch selbst als Ziel von Feindseligkeiten erlebt, sich bedrängt, beleidigt, verspottet fühlt und glaubt, die Umgebung trachte ihm nach seiner Gesundheit und seinem Leben (pag. 560). Der Gutachter kommt in seiner Beurteilung (pag. 566 ff.) deshalb zum Schluss, dass beim Berufungsführer eine wahnhafte Störung vorliege. Im Folgenden