Bei einer solchen Konstellation übernehme ein «primär Gesunder» von einem «primär Kranken» die Wahngedanken (folie à deux), sodass beide das Wahnerleben teilten. Aus gutachterlicher Sicht habe sich jedoch keine Empfehlung nach einer forensischpsychiatrischen Abklärung der Ehefrau aufgedrängt, da sie gemäss Berufungsführer bis anhin nicht an einem Gespräch mit dem Gutachter interessiert gewesen sei (pag. 544). Zu den aktuellen Tatvorwürfen machte der Berufungsführer geltend, es sei bewiesen, dass der Staat Personen bezahle, damit diese ihn mit Mikrowellen beschiessen würden. Die von ihm zur Messung vorgeschlagene Firma J._____