Als Begründung gab das Ehepaar G.________ gemäss den Berichten jeweils an, es handle sich um einen Pranger, weil sie sich gegen einen behördlichen Entscheid gewehrt hätten, nachdem ihnen nach dem Tod ihrer Tochter das Sorgerecht über ihr Grosskind nicht gewährt worden sei. Der Staat beauftrage seither Leute gegen Entgelt, diese Lärmbelästigungen gezielt gegen sie auszuführen (pag. 535 - 538). Aufschlussreich sind auch die ebenfalls im Gutachten referenzierten Berichte der Stadt Biel vom 7. Mai 2012 und vom 3. Februar 2014 zum angeblichen Behördenkomplott gegen die Familie G._____