Sowohl im Jahr 2012 als auch im Jahr 2014 wurde der Berufungsführer jeweils im Rahmen einer ärztlichen fürsorgerischen Unterbringung (FU) in die UPD eingewiesen, auf Rekurs hin allerdings bereits nach einer bzw. nach gut zwei Wochen wieder entlassen. In beiden Fällen zeigte sich ein beschleunigtes formales Denken, das eingeengt war auf den Terror durch die Nachbarn (durch Schläge in der Nacht gegen die Wohnungswand; teils auch durch Lärmbelästigungen aus leerstehenden Wohnungen etc.). Als Begründung gab das Ehepaar G.___