Das Gericht habe zwar alles versucht, Messungen der Mikrowellen vornehmen zu lassen, jedoch fehle ein grosser Frequenzbereich, um diese überhaupt messen zu können. Bei Mikrowellen sei mit einer Frequenz von 1 bis 300 Gigahertz zu rechnen. Die Messungen der Kantonspolizei seien jedoch nicht bis 300 Gigahertz, sondern nur im Bereich bis zu 5 Gigahertz gemacht worden. Folglich überrasche es nicht, dass die Spezialisten mit den verwendeten Messgeräten keine Mikrowellen gefunden hätten. Ausserdem habe der Gutachter nicht verifiziert, ob der Berufungsführer mit Mikrowellen beschossen werde.