2) Der Beschuldigte beschimpfte den Privatkläger D.________ als Terrorist, welcher nichts könne und er bzw. seine Familie nur Bomben machen würden und sie deshalb dumm seien. Zudem packte der Beschuldigte den Privatkläger D.________ mit seiner linken Hand an dessen rechten Schulter und stiess seine Finger in dessen Schulter, so dass der Privatkläger dort einen Schmerz verspürte. [...]»