Als Belohnung vom „Staat" 2 Wohnungen, 2 Fahrzeuge. Am 11. September 2016 diffamierte der Beschuldigte den Privatkläger wider bessern Wissens mittels dem folgenden öffentlichen Facebookeintrages: „Der Betrüger C.________ missbraucht MINDER- JÄHRIGE als Mikrowellen-Verbrecher. Am 25. Juli 2016 um 00.20 Uhr habe ich in seiner Wohnung, E.________ (Adresse), Biel, zwei (2) 15-16¬jährige O.________ ALLEINE angetroffen.