6 Gemäss dieser Anzeige soll der Privatkläger die Wohnung an der E.________ (Adresse) auf seinen Namen gemietet haben, diese solle jedoch Mikrowellen-Verbrechern (Sadisten), Tätern verschiedener Kulturen dienen, welche sich während 24 Stunden abwechseln würden. Weiter diffamierte er den Privatkläger mittels Facebook-Post vom 21. Juli 2016 wider besseren Wissens indem er folgenden Beitrag veröffentlichte: „Völkermord auf Anordnung der Behörde „Staat" bei guter Entlöhnung: C.________ — Flüchtling aus O.________ — F.________ (Adresse) Biel- Bienne hat Wohnung gemietet auf seinen Namen für MIKROWELLENVERBRECHER, welche uns 24 Stunden NON