Ausserdem sei der Berufungsführer durch seinen amtlichen Verteidiger genügend vertreten. Das Verfahren könne ohne persönliche Befragung des Berufungsführers fortgeführt werden und gelte somit nicht als zurückgezogen (pag. 1317; vgl. dazu das Urteil des Bundesgerichts 6B_1293/2018 vom 14. März 2019 E. 3.3.2 f.). 4. Anträge der Verteidigung Fürsprecher B.________ stellte und begründete in der oberinstanzlichen Verhandlung vom 1. Dezember 2020 für den Berufungsführer die folgenden Anträge (pag. 1318). «[…] I.