anschliessend einen Kostenvoranschlag zukommen lassen (zu einem Stundenansatz von voraussichtlich CHF 120.00). Wird die entsprechende Rechnung nicht innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt, wird vom unwiderruflichen Verzicht auf die Aussonderung ausgegangen und die Vernichtung der Datenträger vollzogen. 6. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).