5. Wünscht A.________ die Aussonderung des restlichen Materials ab den zur Vernichtung eingezogenen Datenträgern, so hat er dies innert 30 Tagen nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils dem zuständigen EL-Fall der Kantonspolizei Bern, Regionalfahndung MEOA (Polizeiwache AD.________), unter exakter Bezeichnung des Speicherorts und des Inhalts schriftlich mitzuteilen. Die Kantonspolizei Bern wird A.________ anschliessend einen Kostenvoranschlag zukommen lassen (zu einem Stundenansatz von voraussichtlich CHF 120.00).