Sie beinhalten verbotene Pornografie. Die allfällige Herausgabe von gewünschtem anderen Material ist für den Beschuldigten nach dem Verursacherprinzip kostenpflichtig und erfolgt gegen Vorschusszahlung. 52 IX. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 13. Dezember 2019 bzw. 16. April 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen: