51 VIII. Verfügungen Hinsichtlich der zu treffenden Verfügungen wird bis auf die zur Vernichtung einzuziehenden Gegenstände auf das Urteilsdispositiv verwiesen. Die Vorinstanz hat im Sinne der Artikel 69, 135 Abs. 2 und 197 Abs. StGB die Einziehung zur Vernichtung der externen Festplatte USB Platte Silicon Power, Seriennummer .________, mit USB Kabel (Ass. Nr. 2), der externen Festplatte ICY Box IBAC6032-U3, Seriennummer .________ (Ass. Nr. 10), der externen Festplatte Sunstar USB 2.0, mit Kabel (Ass. Nr. 12), von USB Sticks, Emtec 64