Dieser nutzte das ihm entgegengebrachte Vertrauen zur Befriedigung seiner sexuellen Gelüste schamlos aus und setzte sich über die teilweise initial geäusserte Zustimmung des Privatklägers hinweg. Letzterer führte anlässlich der Videoeinvernahme vom 19.09.2018 aus, dass ihn der beim Shooting erlittene Schmerz am meisten beschäftigt habe (p. 42, ab Minute 15:40). Ob der Straf- und Zivilkläger längerfristig unter den Taten des Beschuldigten leiden wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt kaum beurteilt werden.