25. Fazit Strafzumessung Der Beschuldigte ist somit zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 210.00, ausmachend CHF 3’150.00, zu verurteilen. Der Vollzug der Freiheitstrafe und der Vollzug der Geldstrafe werden aufgeschoben und die Probezeit wird auf je zwei Jahre festgesetzt.