Es ist nicht davon auszugehen, dass der Lohn des Beschuldigten seither gekürzt worden wäre. Sowohl in der erst- als auch in der oberinstanzlichen Befragung gab der Beschuldigte weiter an, aus Vermietungen von Wohnungen einen Nettoertrag von CHF 1'000.00 pro Monat zu erzielen. Die Kammer geht demnach von einem monatlichen Einkommen des Beschuldigten von CHF 8'125.00 (CHF 7'500.00 zuzüglich 13. Monatslohn) aus. Mit dem Liegenschaftsertrag resultiert ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 9'125.00. Mit dem maximalen Pauschalabzug von 30% für Steuern etc. resultiert eine Tagessatzhöhe von CHF 210.00.