21.3 Täterkomponenten Hinsichtlich der Täterkomponenten kann auf das unter Ziffer 20.3 hiervor Ausgeführte verwiesen werden. Die Täterkomponenten sind neutral zu werten. 21.4 Fazit Strafe für die sexuellen Handlungen mit Kind im Wald / Strafart Zusammengefasst resultiert ausgehend vom Tatverschulden und unter Berücksichtigung der neutralen Täterkomponenten für die sexuellen Handlungen mit Kind im Wald eine Strafe von 90 Einheiten. Es ist kein Grund ersichtlich, um vom Primat der Geldstrafe abzuweichen, weswegen die 90 Strafeinheiten als Geldstrafe auszufällen sind.