45 21. Strafe für die sexuellen Handlungen mit Kind im Wald 21.1 Tatkomponenten 21.1.1 Objektive Tatschwere Grundsätzlich kann auf die Erwägungen unter Ziffer III. 20. 1 hiervor verwiesen werden. Beim «Fotoshooting» im Wald handelt es sich im Vergleich zu demjenigen im Studio um ein deutlich weniger gravierendes Delikt. Das Anbringen der Klemmen sowie deren Zusammendrücken, welches beim Privatkläger zu erheblichen Schmerzen geführt haben muss und diesen zum Weinen brachte, ist indessen nicht zu bagatellisieren.