Hervorhebungen im Original): Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten können als unauffällig bezeichnet werden. Er besuchte bis zur neunten Klasse die Schule in Q.________. Danach machte er eine Lehre als R.________ Anschliessend studierte er an der Technischen Fachhochschule in S.________ T.________. Nach absolvierter Ausbildung arbeitete er zunächst bei U.________ und sodann sieben Jahre lang als P.________ in V.________ (Ausland). Nach der Rückkehr in die Schweiz war der Be-