43 gründete hierarchische Überlegenheit sowie die Wehrlosigkeit des gefesselten Privatklägers aus. Weiter machte sich der Beschuldigte zu Nutzen, dass zwischen ihm und dem Privatkläger aufgrund eines früheren «Fotoshootings» schon ein Vertrauensverhältnis bestand. Daneben verstand es der Beschuldigte, seine wahren Intentionen hinter geschickt gewählter Rhetorik zu verstecken («Mutprobe»). Schliesslich insistierte der Beschuldigte trotz klar geäussertem gegenteiligen Willen des Privatklägers.